Elternbeirat

Der Elternbeirat stellt sich vor:

Vorsitzender: Romeo Oproiu

Stellvertretender Vorsitzender: Gundolf Kiefer

Von oben nach unten und jeweils von links nach rechts:
Romeo Oproiu, Veronica Kirsch, Inga Drulhorn, Gerald Kunzmann, Gundolf Kiefer, Martin Neumann, Gabriella Maurer, Maren Stuntebeck, Sabrina Werther

Aufgaben des Elternbeirats:

Wir sehen uns als Bindeglied zwischen Eltern, Kindern und Schule.

Wir wollen alle am Schulleben Beteiligten unterstützen, verbinden und bei Bedarf auch helfend zur Seite stehen.

Wir schenken ein offenes Ohr und Rat und Tat, wenn es scheinbar unlösbare Probleme gibt, bei denen von der Seite des Schülers, der Schülerin oder der Eltern Unterstützung benötigt wird.

Wir wollen auf allen Ebenen ein wohlwollendes und zufriedenes Miteinander an unserer Schule unterstützen.

Unser Team ist auf zwei Jahre gewählt und trifft sich in regelmäßigen Abständen. Meist ist auch die Schulleitung anwesend. Unser Anliegen ist es,

  • aktuelle Belange und auftretende Probleme zu besprechen.
  • sich mit kreativen Ideen einzubringen.
  • Feste zu organisieren und bei deren Umsetzung zu helfen.

Unsere Einnahmen aus Festen oder ähnlichem kommen unmittelbar den Kindern der Schule zugute. Wir unterstützen

  • Neuanschaffungen und die Instandhaltung der Bücherei.
  • Schulprojekte wie das diesjährige Zirkusprojekt.
  • in begründeten Einzelfällen die Finanzierung von Klassenfahrten.
  • Schallschutzhörer für die Klassen.
  • die Verköstigung bei Weihnachtsmarkt, Sommerfest, Einschreibung der neuen Erstklässler…

Anregungen, Sorgen, Wünsche:

Seit diesem Schuljahr haben wir eine eigene Emailadresse eingerichtet. So können Sie uns gerne kontaktieren unter elternbeirat.gshzs@web.de, wenn

  • Sie sich mit Ideen und Anregungen einbringen wollen.
  • Sie Sorgen und Nöte haben, die auf direkten Wege nicht lösbar scheinen.
  • Sie sich angesprochen fühlen und Lust haben, sich in einem konstruktiven Team für die Belange und Interessen unserer Kinder und unserer Schule einzusetzen.

Einzelheiten zur Bedeutung und den Aufgaben des Elternbeirates sind auch unter „Art. 65 des BayEUG“zu  finden. >>>Bitte hier klicken <<<

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